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   BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88   

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https://dejure.org/1988,2221
BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88 (https://dejure.org/1988,2221)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88 (https://dejure.org/1988,2221)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - BReg. 2 Z 64/88 (https://dejure.org/1988,2221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2040; GBO §§ 18, 19
    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Löschung einer Reallast; Anwendung einer Löschungserleichterung auf eine zu dem Leibgeding gehörende Reallast; Nachweis des Erbrechts; Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung; Eintragungsbewilligungen bei Personenmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit einer im Grundbuch bei einem Leibgeding eingetragenen Löschungserleichterung auf eine zu dem Leibgeding gehörende Reallast; Beerdigung und Grabpflege als Gegenstand einer Reallast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 361
  • Rpfleger 1988, 519
  • JR 1989, 114
  • BayObLGZ 1988, 229
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88
    Eine Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann [vgl. u.a. BGH in BGHZ 27, 310/313].
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    So verhält es sich auch, wenn mehrere Personen Inhaber des von der Eintragung bzw. Löschung betroffenen Rechts sind, aber nur einige von ihnen die Bewilligung erklärt haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229, 231 und MittBayNot 1995, 296, 297; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 1174).
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18

    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten

    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 126/128; 1988, 229/231).

    Eine erst später erklärte Bewilligung kann nicht zurückwirken (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG DNotZ 1990, 295).

  • BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Veränderung des herrschenden Grundstücks

    Der Senat hält es für zulässig, die Löschungsbewilligung der weiteren Eigentümer zum Gegenstand einer Zwischenverfügung zu machen; sie sind, jedenfalls wenn das "Stammgrundstück" der Grunddienstbarkeit weiterhin einwandfrei feststellbar ist, nicht wie die von der Eintragung unmittelbar Betroffenen - deren Bewilligung nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein könnte (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLGZ DNotZ 1990, 894 f.) -, sondern wie die mittelbar Betroffenen zu behandeln; deren Bewilligung kann zum Inhalt einer Zwischenverfügung gemacht werden (BayObLGZ 1990, 6/8).
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